Hygieneregeln

FL – Landkreis Kronach
und
FL – Stadt Kronach

Achtung:

Es sind die Regelungen der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) einzuhalten.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes,
Einhalten des Abstands von 1,5m,
Berührungen und Körperkontakt (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu unterlassen.

Die Husten-Niesetikette ist einzuhalten.
Hände sind möglichst vom Gesicht fernzuhalten.
Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, min. 30 Sekunden.

Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sollen sich von den Veranstaltungsräumen fern halten.

Sollte eine Person während des Aufenthalts Symptome entwickeln, hat diese umgehend die Veranstaltungsräume zu verlassen.

Risikogruppen wird empfohlen, nicht anzureisen.

Regelmäßiges Lüften des Veranstaltungsraumes (mindestens 10 Minuten je volle Stunde).
Bei Eintreten und Verlassen des Raums sind die Hände zu desinfizieren, Desinfektionsmittel werden bereit gestellt.
Es werden die Kontaktdaten der Teilnehmenden datenschutzkonform gesammelt, damit diese im Infektionsfall verständigt werden können.

Das Hygienekonzept der Gastronomie ist zu beachten.